Welche Informationen werden für einen Anbieterwechsel in Dortmund benötigt?
Bevor du dich entscheidest, deinen Stromanbieter in Dortmund zu wechseln, solltest du einige Daten zusammentragen. Um Tarife vergleichen zu können, benötigen wir neben deiner Postleitzahl lediglich deinen jährlichen Stromverbrauch. Diese Angabe findest du auf deiner letzten Stromrechnung - achte auf den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh), der beispielsweise 2.500 kWh betragen könnte. Solltest du diese Information nicht zur Hand haben, kann unser Stromrechner deinen Verbrauch, notfalls auch abschätzen.
Des Weiteren ist es wichtig, zu wissen, wie viel du derzeit für Strom in Dortmund zahlst. Normalerweise erfolgt monatlich eine Zahlung, der sogenannte Abschlag. Dieser setzt sich aus einem jährlichen Grundpreis zusammen, den der Stromanbieter pauschal berechnet, sowie dem Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Mit diesen Informationen verfügst du bereits über die wesentlichen Daten, um Tarife vergleichen zu können.
Für den Abschluss eines neuen Stromvertrags benötigen wir später noch die Zählernummer von dir. Diese findest du auf deinem Stromzähler, oft neben einem Barcode oder auf einer Prüfplakette, oder auf deiner Stromrechnung. Den Zählerschrank mit deinem Stromzähler findest du in der Regel im Keller - wenn du zur Miete wohnst, lass es dir diesen vom Hausmeister zeigen.
Vereinbarung eines Stromvertrags
Um einen Stromvertrag mit uns abschließen zu können, müsste einer unserer Energieberater dir vorab ein günstiges Angebot zukommen lassen. Sollte dir das Angebot zusagen, machen wir für dich den Antrag fertig und schicken ihn dir zur Unterschrift raus. Alternativ kannst du uns natürlich auch telefonisch kontaktieren.
Wie verläuft der Wechsel des Stromanbieters?
Du kannst den Auftrag für einen Wechsel des Stromanbieters bis zu 18 Monate vor dem geplanten Beginn des Vertrags erteilen. Auf diese Weise kannst du dir bereits im Voraus günstige Konditionen sichern, wenn du beispielsweise mit steigenden Preisen rechnest. Was die Kündigung deines alten Stromvertrags betrifft, gibt es drei mögliche Szenarien:
Fall 1: Du befindest dich noch in einem aktuellen Stromvertrag. Jeder Stromvertrag hat eine bestimmte Mindestlaufzeit, die zwischen 1 und 24 Monaten liegen kann. Sobald diese Frist abgelaufen ist, bist du frei, den Anbieter zu wechseln. In den neueren Verträgen, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist höchstens einen Monat. In älteren Verträgen kann diese Frist länger sein, und der Vertrag kann sich automatisch um bis zu ein Jahr verlängern. Eine Ausnahme besteht bei der Grundversorgung: Hier kannst du jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wechseln.
Es ist ratsam, sich frühzeitig um einen Wechsel zu kümmern, wenn du dies möchtest. Du kannst einfach nach einem neuen Stromtarif suchen. Der neue Anbieter kann die Kündigung des alten Vertrags für dich übernehmen, die dann automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt. Alternativ kannst du den Vertrag selbst kündigen, sei es per E-Mail, Brief oder Fax. Hierfür steht dir unser Musterbrief zur Verfügung, den du nutzen kannst.
Fall 2: Dein Stromanbieter kündigt eine Preisanpassung an. Im Falle angekündigter Preisanpassungen in deinem aktuellen Stromvertrag hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass du die Möglichkeit hast, Stromtarife zu vergleichen und zu dem Zeitpunkt, ab dem die Preisänderung in Kraft tritt, aus dem bestehenden Vertrag auszusteigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt sowohl bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen – möglicherweise ist ein anderer Anbieter wesentlich günstiger.
Beachte: Wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, kann der neue Anbieter den Vertrag nicht für dich kündigen. Du musst die Kündigung selbst vornehmen, sei es per E-Mail, Brief oder Fax. Auch hierfür steht dir unser Musterbrief zur Verfügung. Danach kannst du einen neuen Lieferanten auswählen, dessen Vertrag nahtlos an den alten anschließen sollte.
Fall 3: Dein Stromvertrag wurde bereits gekündigt oder du hast keinen Stromvertrag. In diesem Fall solltest du einen neuen Stromvertrag abschließen, der am Tag nach dem Ende deines aktuellen Vertrags beginnt. Dies gilt auch, wenn du in eine Wohnung ziehst, für die noch kein Stromvertrag besteht. Wenn du neu eingezogen bist und noch keinen Vertrag abgeschlossen hast, befindest du dich wahrscheinlich in der Grund- oder Ersatzversorgung. Auch dann hast du jederzeit die Möglichkeit, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Nach der Kündigung kommt der neue Liefervertrag erst zustande, wenn der neue Stromanbieter den Wechsel bestätigt und einen genauen Lieferbeginn angibt. Innerhalb von zwei Wochen sollte ein neuer Versorger bereit sein, wenn der bisherige Stromvertrag bereits gekündigt wurde. Dies kann bis zu drei Wochen dauern. Sollte es dennoch länger dauern, beispielsweise aufgrund von Versäumnissen eines der beteiligten Unternehmen, kann der Netzbetreiber den Stromanbieterwechsel rückwirkend festlegen – bis zu sechs Wochen nach dem geplanten Lieferstart ist dies möglich.
Um sicherzustellen, dass sowohl der alte als auch der neue Vertrag korrekt abgerechnet werden, solltest du am Tag des Anbieterwechsels den Stromzählerstand ablesen und diesen an deinen örtlichen Stromnetzbetreiber melden, oft ist dies online möglich. Oft wird auch der neue Stromanbieter dich auffordern, den Zählerstand zu übermitteln.
Während des Anbieterwechsels bleibt deine Stromversorgung ununterbrochen gesichert. Sollte sich der Wechsel unerwartet verzögern, erhältst du weiterhin Strom über die Ersatzversorgung, die vom Grundversorger – dem Energieunternehmen mit den meisten Stromkunden in der Region – bereitgestellt wird. Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate, bis dein neuer Anbieter liefern kann. Danach fällst du automatisch in die Grundversorgung. Weitere Informationen findest du im Ratgeber zur Grundversorgung und Ersatzversorgung.
Fazit
Insgesamt ist es wichtig, die Bedingungen deines aktuellen Stromvertrags zu kennen, um optimal von möglichen Wechseloptionen Gebrauch zu machen. Bei laufenden Verträgen gilt es, die Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfristen zu beachten, um rechtzeitig einen Anbieterwechsel vorzunehmen, falls gewünscht. Bei Preisanpassungen seitens des Stromanbieters besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, das genutzt werden kann, um Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Im Fall einer bereits erfolgten Kündigung oder dem Fehlen eines Stromvertrags ist es ratsam, zeitnah einen neuen Vertrag abzuschließen, um eine kontinuierliche Stromversorgung sicherzustellen. Während des Wechselprozesses sollten Verbraucher darauf achten, den Stromzählerstand korrekt zu erfassen und die erforderlichen Informationen an den örtlichen Stromnetzbetreiber sowie gegebenenfalls den neuen Stromanbieter zu übermitteln.
Trotz möglicher Verzögerungen beim Anbieterwechsel bleibt die Stromversorgung durch die Ersatzversorgung gewährleistet, bis der neue Anbieter liefern kann. Es ist daher ratsam, sich über die Grundversorgung und Ersatzversorgung zu informieren, um die Übergangszeit problemlos zu überbrücken und nachhaltig von einem möglichen Anbieterwechsel zu profitieren.