Strompreis teuer: Welche Entlastungen Unternehmen 2026 wirklich treffen
Ab 2026 sinkt die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde, die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber auf durchschnittlich 2,86 Cent. Doch gleichzeitig steigen KWKG-Umlage und CO2-Preis – wer den teuren Strompreis senken will, muss jede Komponente einzeln prüfen.
Stromsteuer: 0,05 Cent/kWh für das produzierende Gewerbe seit 2026
Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer liegt bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde und ist seit 2003 unverändert. Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gilt seit 2026 dauerhaft eine reduzierte Stromsteuer von 0,05 Cent pro Kilowattstunde – vorausgesetzt, der Großteil des Stroms fließt in die Produktion. Gegenüber dem Regelsatz ist das eine Entlastung von 2,00 Cent pro Kilowattstunde.
Für ein Unternehmen mit 2 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch bedeutet die Differenz zwischen 2,05 und 0,05 Cent/kWh rechnerisch 40.000 Euro weniger Stromsteuer pro Jahr. Die Entlastung ist nicht an eine Antragsfrist nach dem alten Spitzenausgleich geknüpft, der 2024 ausgelaufen ist, sondern wird direkt über den reduzierten Steuersatz gewährt.
Entscheidend ist die korrekte Zuordnung zum produzierenden Gewerbe nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Wer überwiegend Handel, Verwaltung oder Dienstleistung betreibt, fällt weiterhin unter den Regelsatz von 2,05 Cent/kWh. Die Abgrenzung entscheidet über einen vier- bis fünfstelligen Jahresbetrag und sollte anhand der tatsächlichen Verbrauchsstruktur belegt werden.
Wichtig ist die Trennung von Beschlossenem und Diskutiertem: Der reduzierte Satz von 0,05 Cent/kWh für das produzierende Gewerbe ist gesetzlich verankert und seit 2026 in Kraft. Eine ursprünglich erwogene breitere Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher wurde nicht umgesetzt. Ob Ihr Betrieb den reduzierten Satz korrekt abrechnet und ob er auf Ihrer letzten Jahresrechnung auftaucht, lässt sich über eine Vertragsprüfung klären – oft laufen Altverträge noch zum Regelsatz. Grundlage ist das Stromsteuergesetz, einsehbar bei Gesetze im Internet. Eine steuerrechtliche Beratung ersetzt diese Einordnung nicht.
Netzentgelte: 2,86 Cent/kWh 2026 – aber 3,54 Cent für 2027 prognostiziert
Die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber wurden für 2026 auf durchschnittlich 2,86 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Grundlage ist ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Ohne diesen Zuschuss läge das Entgelt deutlich höher – die Entlastung ist also politisch finanziert und nicht marktgetragen.
Für 2027 zeichnet sich eine Gegenbewegung ab: Die vorläufigen bundeseinheitlichen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber steigen auf 3,54 Cent pro Kilowattstunde – ein Plus von 0,68 Cent oder rund 24 Prozent gegenüber 2026. Dieser Wert steht unter dem Vorbehalt eines Bundeszuschusses von 5,5 Milliarden Euro, also einer Milliarde weniger als 2026. Sinkt der Zuschuss weiter oder entfällt, steigt das Entgelt zusätzlich.
Für die Budgetplanung heißt das: Die Entlastung 2026 ist ein Einmaleffekt mit Ablaufdatum. Wer mit konstanten Netzkosten über mehrere Jahre kalkuliert, unterschätzt die Belastung für 2027. Bei 2 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch macht der Sprung von 2,86 auf 3,54 Cent/kWh rund 13.600 Euro Mehrkosten aus – allein beim bundeseinheitlichen Anteil, ohne die regionalen Verteilnetzentgelte.
Die Netzentgelte setzen sich aus bundeseinheitlichem Übertragungsnetzanteil und regionalem Verteilnetzanteil zusammen. Letzterer variiert je nach Netzgebiet erheblich. Unternehmen mit Lastgangmessung können durch atypische Netznutzung oder individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV Reduktionen erreichen, sofern ein gleichmäßiges oder verlagerbares Lastprofil vorliegt. Ob Ihr Lastgang dafür geeignet ist, zeigt eine Verbrauchsanalyse. Die aktuellen Werte veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber auf Netztransparenz.de.
KWKG-Umlage und CO2-Preis: Diese Posten steigen 2026
Nicht alle Preisbestandteile sinken. Die KWKG-Umlage steigt 2026 für alle nicht privilegierten Letztverbräuche von 0,277 Cent/kWh (2025) auf 0,446 Cent pro Kilowattstunde – eine Erhöhung um 0,169 Cent oder rund 61 Prozent. Die Umlage finanziert die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und wird über die Netzentgelte abgerechnet. Bei 2 Millionen Kilowattstunden ergeben sich daraus etwa 3.380 Euro zusätzlich pro Jahr.
Parallel greift beim nationalen CO2-Preis 2026 erstmals ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, der auch 2027 Bestand hat. Für Strom wirkt der CO2-Preis indirekt über die Gestehungskosten fossiler Kraftwerke, direkt betroffen sind Erdgas und andere Brennstoffe. Für Unternehmen mit eigener gasbetriebener Wärmeerzeugung oder KWK schlägt der Korridor unmittelbar auf die Energiekosten durch.
Dämpfend wirkt dagegen der vollständige Entfall der Gasspeicherumlage ab 2026. Das senkt die Gaspreise spürbar und wirkt sich mittelbar auch auf die Strompreise aus, da Gaskraftwerke häufig den Grenzpreis am Strommarkt setzen. Die Richtung der einzelnen Komponenten ist also uneinheitlich – Entlastungen bei Stromsteuer, Netzentgelt 2026 und Gasspeicherumlage stehen Mehrbelastungen bei KWKG-Umlage und CO2-Preis gegenüber.
Für eine belastbare Kalkulation reicht der Blick auf den Arbeitspreis des Lieferanten nicht. Entscheidend ist die Summe aller Umlagen, Steuern und Entgelte neben dem Beschaffungspreis. Wer nur den Börsen- oder Vertriebspreis vergleicht, übersieht, dass ein großer Teil des teuren Strompreises aus staatlich regulierten Komponenten besteht. Eine strukturierte Tarifoptimierung setzt deshalb an jeder einzelnen Position an und trennt beeinflussbare von festen Bestandteilen.
Industriestrompreis ab 2026: 5 Cent/kWh – aber befristet und nur für energieintensive Betriebe
Ab 2026 sollen energieintensive Unternehmen Strom zu rund 5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die subventionierte Maßnahme ist bis 2028 befristet und soll für über 90 Wirtschaftsbereiche gelten. Das Ziel: Betriebe im internationalen Wettbewerb vor den hohen deutschen Strompreisen schützen.
Der Industriestrompreis ist jedoch kein Automatismus für jeden Mittelständler. Die Förderung zielt auf stromintensive Branchen mit hohem Verbrauch und internationaler Konkurrenz. Wer die Kriterien nicht erfüllt, profitiert nicht vom 5-Cent-Preis, sondern bleibt auf den regulären Beschaffungs- und Netzkosten. Die genaue Ausgestaltung – betroffene Branchen, Verbrauchsschwellen, Antragsverfahren – ist zum Teil noch in der Konkretisierung.
Für die meisten mittelständischen Unternehmen außerhalb der energieintensiven Industrie bleibt der Hebel daher nicht die Subvention, sondern die eigene Kostenstruktur. Dazu zählt die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen: Sie gilt künftig erst ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr. Das entlastet kleinere Betriebe von der Dokumentationspflicht, verschiebt aber nicht die Kostenfrage.
Beschlossen vs. geplant ist hier zentral: Der befristete Industriestrompreis bis 2028 ist als Maßnahme angelegt, die Schwelle von 23,6 GWh/Jahr beruht auf dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes (Stand Juni 2026). Bevor Sie mit dem 5-Cent-Preis kalkulieren, sollte geprüft werden, ob Ihr Betrieb überhaupt antragsberechtigt ist. Für nicht förderberechtigte Unternehmen liegt der wirtschaftlichste Weg häufig in Eigenverbrauch aus Photovoltaik und langfristiger Beschaffung über ein Power Purchase Agreement (PPA).
Eigenerzeugung: Wo Mittelständler den teuren Strompreis selbst drücken
Wenn staatliche Entlastungen befristet und Subventionen branchengebunden sind, bleibt die Eigenerzeugung der verlässlichste Hebel. Photovoltaik-Strom vom eigenen Dach unterliegt im Eigenverbrauch weder Netzentgelten noch Stromsteuer noch den netzgebundenen Umlagen – diese fallen nur auf aus dem Netz bezogenen Strom an. Jede selbst erzeugte und direkt verbrauchte Kilowattstunde ersetzt also einen Bezugspreis aus Beschaffung plus 2,86 Cent Netzentgelt plus 0,446 Cent KWKG-Umlage plus Stromsteuer.
Für produzierende Betriebe mit hohem Tagesverbrauch deckt sich das PV-Erzeugungsprofil oft gut mit dem Lastgang. Je höher die Eigenverbrauchsquote, desto stärker sinkt der durchschnittliche Strompreis über alle Kilowattstunden. Ob sich eine Dach- oder Freiflächenanlage rechnet, hängt vom Lastprofil ab – hier liefert die Lastgangmessung die Datenbasis für eine belastbare Dimensionierung.
Industriespeicher erweitern den Hebel: Sie verschieben PV-Überschuss aus Mittagsstunden in verbrauchsstarke Morgen- und Abendzeiten und erhöhen die Eigenverbrauchsquote. Zusätzlich lassen sich über die Direktvermarktung Überschüsse am Markt verwerten, statt sie zu festen Einspeisesätzen abzugeben. Bei bestehenden Anlagen kann ein PV-Repowering ältere Module gegen leistungsstärkere tauschen und so den Ertrag pro Quadratmeter Dachfläche steigern.
Ein PPA sichert darüber hinaus langfristige Strompreise unabhängig von Börsenschwankungen und den jährlich neu festgesetzten Netzentgelten. Gerade angesichts der prognostizierten Steigerung auf 3,54 Cent/kWh beim Netzentgelt 2027 wird die Kombination aus Eigenverbrauch, Speicher und langfristiger Beschaffung zum zentralen Instrument. Welche Kombination für Ihren Verbrauch und Ihr Dach den niedrigsten Mischpreis ergibt, lässt sich über eine Verbrauchsanalyse und eine PV-B2B-Prüfung beziffern.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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