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Energie & MarktAugust 2026·5 Min Lesen

Gewerbestrom jetzt wechseln: Was 2026 für Unternehmen zählt

Die Netzentgelte sind Anfang 2026 bundesweit um 15,4 Prozent gesunken – ein guter Anlass, den Gewerbestrom-Vertrag zu prüfen. Wer jetzt wechseln will, sollte Regelsteuersatz von 2,05 ct/kWh, CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne und den neuen Industriestrompreis von 5 ct/kWh kennen.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 14. August 2026

Netzentgelte: minus 15,4 Prozent zum Jahresbeginn 2026

Zum Jahresbeginn 2026 sind die Netzentgelte bundesweit um 15,4 Prozent gesunken. Möglich wurde das durch einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro, der die Übertragungsnetzkosten dämpft (Quelle: Strom Report). Für Unternehmen ist das relevant, weil die Netzentgelte einen erheblichen Anteil am Strompreis ausmachen und im Gegensatz zum Beschaffungspreis nicht verhandelbar sind – sie fallen unabhängig vom gewählten Lieferanten an.

Wer 2025 einen Festpreisvertrag mit hohen Netzentgelt-Annahmen abgeschlossen hat, zahlt unter Umständen mehr, als bei einer Neukalkulation 2026 nötig wäre. Ein Blick in die Rechnung lohnt: Netzentgelte werden je Netzgebiet unterschiedlich berechnet, weshalb ein Standortvergleich innerhalb eines Unternehmens mit mehreren Betriebsstätten sinnvoll ist.

Gegenläufig entwickelt sich die Offshore-Netzumlage: Sie steigt von 2025 auf 2026 um 0,125 ct/kWh auf 0,941 ct/kWh (Quelle: Strom Report). Diese Umlage betrifft alle Letztverbraucher und lässt sich nicht durch einen Anbieterwechsel umgehen. Die Netzentgelt-Senkung überwiegt diesen Anstieg deutlich.

Für die Wechselentscheidung heißt das: Der Netzentgelt-Anteil ist ein staatlich beeinflusster Kostenblock, der 2026 zu Ihren Gunsten wirkt. Verhandelbar bleibt dagegen der Arbeits- und Grundpreis Ihres Lieferanten. Eine Verbrauchsanalyse trennt beide Blöcke sauber und zeigt, wo tatsächlich Spielraum besteht. Prüfen Sie deshalb nicht nur den ct/kWh-Preis des neuen Angebots, sondern ob Ihr aktueller Vertrag die gesunkenen Netzentgelte bereits abbildet oder noch alte Werte fortschreibt. MySmartEnergy ordnet die einzelnen Preisbestandteile ein und beziffert, welcher Anteil verhandelbar ist.

Stromsteuer 2026: Regelsatz 2,05 ct/kWh, Entlastung auf 0,05 ct/kWh

Der Regelsteuersatz der Stromsteuer beträgt auch 2026 unverändert 2,05 ct/kWh (Quelle: wattline, Stromsteuergesetz). Das ist der Wert, den grundsätzlich jeder gewerbliche Verbraucher trägt. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft gilt jedoch eine gesenkte Entlastung: Der Satz liegt seit 2024 beim EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh, also 0,50 Euro pro Megawattstunde, und wurde dauerhaft verstetigt (Quelle: wattline, Bundesfinanzministerium, E.ON).

Der Unterschied zwischen 2,05 und 0,05 ct/kWh beträgt genau 2,00 ct/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 500.000 kWh sind das 10.000 Euro Differenz allein bei der Stromsteuer – Geld, das viele berechtigte Unternehmen liegen lassen, weil sie den Entlastungsantrag nicht stellen.

Wichtig zur zeitlichen Trennung: Die Stromsteuerentlastung für das Jahr 2026 lässt sich erstmals 2027 rückwirkend beantragen (Quelle: E.ON). Die Entlastung fließt also nicht automatisch, sondern erst auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt. Ob Ihr Betrieb zum begünstigten Kreis zählt, hängt von der Klassifikation nach Wirtschaftszweigen ab.

Für die Wechselentscheidung ist die Stromsteuer ein Fixkostenblock, der lieferantenunabhängig ist – der Steuersatz ändert sich nicht durch den Anbieter. Entscheidend ist, dass Sie die Entlastung überhaupt geltend machen. MySmartEnergy prüft die Ausgangslage und ordnet ein, ob eine Antragsberechtigung plausibel ist; die verbindliche steuerliche Bewertung bleibt Sache Ihres Steuerberaters oder des Hauptzollamts. Diese Einordnung ist keine Steuerberatung.

CO2-Preis 55 bis 65 Euro und Industriestrompreis 5 ct/kWh

Der CO2-Preis bewegt sich 2026 erstmals in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2, basierend auf einem Auktionsverfahren (Quelle: Ecoplanet, meistro, Multiplye). Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der CO2-Preis wirkt vor allem auf fossile Brennstoffe und schlägt indirekt über Erdgas-Verstromung auf die Strombeschaffung durch. Für Unternehmen mit hohem Gasanteil ist er ein Kostentreiber, der bei Vertragsverhandlungen mitgedacht werden sollte.

Neu ab 2026 ist ein staatlich subventionierter Industriestrompreis für besonders energieintensive Unternehmen. Er gilt für Betriebe aus 91 Branchen mit über 1.000.000 kWh Jahresverbrauch und deckelt bis zu 50 Prozent des Jahresverbrauchs zu einem Arbeitspreis von 5 ct/kWh (Quelle: Vattenfall Business Magazin, Sparkasse.de). Das ist eine gezielte Entlastung, kein flächendeckender Tarif – die meisten mittelständischen Betriebe fallen nicht in den begünstigten Kreis.

Zur Einordnung der Preisniveaus: Der durchschnittliche Industriestrompreis in Deutschland liegt 2026 bei rund 14 bis 16 Cent pro kWh ohne Vergünstigungen und etwa 9 bis 12 Cent pro kWh für begünstigte Unternehmen (Quelle: coneva Blog). Zwischen diesen beiden Werten liegt der Verhandlungsspielraum, den ein Wechsel oder eine Tarifoptimierung adressiert.

Beschlossen versus geplant: Der Industriestrompreis von 5 ct/kWh und der CO2-Korridor 2026 sind gesetzlich verankert. Ob ein Unternehmen tatsächlich zu den 91 Branchen zählt, muss im Einzelfall geprüft werden. Wer nicht begünstigt ist, senkt Kosten über Beschaffungsstrategie, Eigenverbrauch aus Photovoltaik und Lastmanagement statt über staatliche Deckelung.

Strompreisbremsen ausgelaufen: keine Entlastung mehr seit 2024

Die Strompreisbremsen StromPBG und EWPBG sind Ende 2023 ausgelaufen und bieten Unternehmen keine Entlastung mehr (Quelle: wattline, Bundeskartellamt, Maschinenring). Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) hatte in der Energiekrise 2022/2023 eine Deckelung eines Teils des Verbrauchs vorgesehen. Diese Preisdämpfung entfällt seither vollständig.

Für die Kalkulation 2026 bedeutet das: Unternehmen tragen den vollen Marktpreis, abgefedert nur durch die gesunkenen Netzentgelte und – im begünstigten Fall – durch die Stromsteuerentlastung oder den Industriestrompreis. Wer seine Budgetplanung noch auf Basis der alten Bremsen fortschreibt, rechnet mit zu niedrigen Kosten.

Der Wegfall der Bremsen erhöht das Gewicht der eigenen Beschaffungsstrategie. Ohne staatlichen Deckel entscheidet der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die Preisstruktur – Festpreis, indexbasiert oder Tranchenbeschaffung – über die tatsächliche Belastung. Ein Standardlastprofil (SLP) gilt für Verbraucher unter 100.000 kWh Jahresverbrauch, darüber greift die registrierende Leistungsmessung (RLM) mit viertelstündlicher Erfassung, die andere Tarifmodelle ermöglicht.

Für RLM-Kunden eröffnet die genaue Lastkurve Optionen: Lastspitzen kappen, Verbrauch in günstigere Zeitfenster verschieben und so den Leistungspreis senken. Für SLP-Kunden zählt vor allem der Arbeitspreis pro kWh und die Vertragslaufzeit. In beiden Fällen ist eine Vertragsprüfung der erste Schritt vor jedem Wechsel: Sie zeigt, welches Modell zu Ihrer Verbrauchsstruktur passt und ob Ihr aktueller Anbieter Konditionen bietet, die 2026 noch marktgerecht sind. MySmartEnergy prüft die Ausgangslage und ordnet die Angebote ein.

Anbieterwechsel: worauf Unternehmen 2026 achten

Vor dem Wechsel steht die Verbrauchsanalyse. Nur wer den tatsächlichen Jahresverbrauch, das Lastprofil und die vertraglichen Fristen kennt, kann Angebote sauber vergleichen. Ein reiner ct/kWh-Vergleich greift zu kurz, weil Grundpreis, Leistungspreis bei RLM und die Behandlung der gesunkenen Netzentgelte das Gesamtergebnis bestimmen.

Zweiter Schritt: Kündigungsfristen und Laufzeiten prüfen. Bei Gewerbestromverträgen sind Laufzeiten von zwölf bis 36 Monaten üblich, oft mit automatischer Verlängerung, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Wer die Frist verpasst, ist an den alten Tarif gebunden – unabhängig davon, dass die Netzentgelte 2026 um 15,4 Prozent gesunken sind.

Dritter Punkt: die Preisstruktur bewerten. Festpreisverträge geben Planungssicherheit, indexbasierte Modelle profitieren von fallenden Marktpreisen, tragen aber das Risiko steigender Notierungen. Für größere Verbräuche kann ein Power Purchase Agreement (PPA) mit direkter Abnahme aus einer Erzeugungsanlage sinnvoll sein. Ökostromoptionen sollten anhand von Herkunftsnachweisen bewertet werden, nicht nur am Etikett.

Vierter Punkt: den Eigenverbrauch mitdenken. Wer über eine Dachfläche verfügt, senkt den Netzbezug dauerhaft durch Photovoltaik – jede selbst erzeugte Kilowattstunde entlastet unabhängig vom Lieferanten. In Kombination mit einem Industriespeicher oder Lastmanagement lässt sich der Eigenverbrauchsanteil weiter erhöhen. Für bestehende Anlagen kann ein PV-Repowering oder die Direktvermarktung des Überschusses zusätzliche Erträge bringen. Der Wechselprozess selbst dauert in der Regel wenige Wochen; die Versorgungssicherheit bleibt jederzeit gewährleistet, weil der Netzbetreiber die physische Lieferung sicherstellt. MySmartEnergy prüft Verträge, Verbrauch und Erzeugungspotenzial und beziffert, welche Kombination Ihre Energiekosten 2026 am stärksten senkt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Stromsteuer für Gewerbe 2026?+

Der Regelsteuersatz beträgt 2026 unverändert 2,05 ct/kWh. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können ihn auf den EU-Mindestsatz von 0,05 ct/kWh senken – die Differenz von 2,00 ct/kWh ist rückwirkend beim Hauptzollamt zu beantragen, für 2026 erstmals 2027.

Lohnt sich der Gewerbestrom-Wechsel 2026 wegen der Netzentgelte?+

Die Netzentgelte sind Anfang 2026 bundesweit um 15,4 Prozent gesunken, gestützt durch einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Wer noch einen alten Vertrag mit höheren Netzentgelt-Annahmen hat, sollte prüfen, ob die Senkung bereits abgebildet ist oder ein Wechsel den Vorteil erschließt.

Wer bekommt den Industriestrompreis von 5 ct/kWh?+

Ab 2026 gilt der subventionierte Industriestrompreis für besonders energieintensive Unternehmen aus 91 Branchen mit über 1.000.000 kWh Jahresverbrauch. Gedeckelt werden bis zu 50 Prozent des Jahresverbrauchs auf einen Arbeitspreis von 5 ct/kWh. Der Mittelstand fällt in der Regel nicht in diesen Kreis.

Gibt es 2026 noch eine Strompreisbremse für Unternehmen?+

Nein. Die Strompreisbremsen StromPBG und EWPBG sind Ende 2023 ausgelaufen und bieten seither keine Entlastung mehr. Unternehmen tragen den vollen Marktpreis, abgefedert nur durch die gesunkenen Netzentgelte und – im begünstigten Fall – durch Stromsteuerentlastung oder Industriestrompreis.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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Nicht nur informieren — prüfen lassen.

Ob sich der Gewerbestrom-Wechsel 2026 nach den um 15,4 Prozent gesunkenen Netzentgelten für Sie rechnet, ordnet MySmartEnergy ein – und beziffert Ihr konkretes Sparpotenzial.

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